Beagle Gesellschaft Deutschland e.V. |
Wir über uns |
Die Beagle Gesellschaft Deutschland e.V. (BGD) ist eine Vereinigung von Freunden der Hunderasse „Beagle“, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Gegründet 1999, als regionaler Beagleverein, hat sich die Beagle Gesellschaft Deutschland e.V. inzwischen, einen Namen und einen guten Ruf Der Verein vertritt die Interessen der in ihm organisierten Mitglieder, Hundehalter und – ausschließlich nicht gewerblichen – Züchter. Die BGD sieht ihre Aufgaben insbesondere in folgenden Bereichen:
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Züchterverband Auch, wenn Sie mit Ihrem Hund nicht züchten möchten, sollten Sie im Interesse des Tierschutzes beim Hunde- oder Welpenkauf Wert auf Papiere legen. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Hund aus einer kontrollierten Zucht stammt. Züchterverbände wie die BGD lassen nur gesunde und wesensfeste Tiere zur Zucht zu. Unsere Züchter legen höchsten Wert auf Hygiene, Gesundheit, Wesensfestigkeit und Rassestandard. Sie grenzen sich so von unseriösen Hundevermehrern ab.Sie planen ihre Verpaarungen mit Umsicht und Verantwortung, um die bestmöglichen Eigenschaften bei ihren Tieren hervorzubringen. Dabei vermeiden sie Verpaarungen mit eng verwandten Tieren. Auf diese Weise können sie ihren Hunden ein Höchstmaß an Vitalität und Fitness mit auf den weiteren Lebensweg geben.Unsere Züchter müssen eine umfangreiche Züchterprüfung absolvieren, die Fragen zur Aufzucht, Pflege und Rassestandard des Beagle, Genetik und Zuchtordnung der BGD umfasst. Auf diese Prüfung werden Sie in vielen Einzelgesprächen mit dem zuständigen Zuchtwart vorbereitet. Ziel dabei ist es, dem zukünftigen Züchter möglichst viel Fachwissen zu vermitteln. |
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Die BGD ist bestrebt durch Outcross-Verpaarungen, d.h. Verpaarungen mit nicht verwandten Tieren, frisches Blut in die Zucht zu bringen. Dabei steht die Zuchtleitung dem Züchter bei Verpaarungsfragen beratend zur Seite. Voraussetzung für die Zuchtzulassung von Rüde sowie Hündin ist die bestandene Ankörung, bei welcher der Beagle nach dem vorgegebenen FCI-Rassestandard beurteilt wird. Ebenso relevant sind das Auswertungsergebnis der HD-Untersuchung und der Zahnbefund.
Jeder Züchter muss vor einer Verpaarung seine Hündin tierärztlich untersuchen lassen. Danach kann er bei der Zuchtleitung eine Deckfreigabe beantragen. Hierbei wird der Inzuchtkoeffizient (IK) der zu verpaarenden Hunde geprüft. Dieser Wert darf nicht über 3,5 % liegen. Erst wenn dies gegeben ist, wird die Freigabe schriftlich erteilt. |
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